Noch vor kurzen mutete das Vorhaben der Europäischen
Kommission wie ein Teilerfolg für Europas Tierschützer an. Ab dem 1. Januar 1998 sollte
ein Tierversuchsverbot für Endprodukte der kosmetischen Industrie erlassen werden.
Voraussetzung hierfür ist, die Anerkennung von Alternativmethoden zu Testzwecken der
fertigen Produkte. Die Alternativmethoden existieren bereits. Doch die EU macht wie so oft
den Bückling vor der Industrie, zu Ungunsten des Tierschutzes.
War 1993 noch die Rede davon, daß Alternativmethoden alleine im europäischem Raum
anerkannt sein müßten, wird neuerdings auf eine weltweite Anerkennung beharrt. Die
europäische Kommission hatte 5 Jahre Zeit Richtlinien zu erarbeiten. Doch erst 5 vor 12
erkennt die Kommission, daß noch nicht einmal so wichtige Fragen geklärt worden sind,
wie die Definition eines Fertigproduktes eigentlich lautet.